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September 2022 – Keine Einschränkungen in der Kinderzahnheilkunde!

Ein Gesetzesentwurf des Bundesgesundheitsministeriums zur GKV-Finanzstabilisierung sieht eine Kostenminimierung im Bereich der präventiven und konservierenden Leistungen vor. Dies kommt einer strikten Budgetierung der zahnärztlichen Versorgung gleich, die vor allem Kinder und Jugendliche betrifft.

Keine Fallpauschalen für präventive Leistungen!

Gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für Kinderzahnheilkunde (DGKiZ) und dem Bundesverband der Kinderzahnärzte (BuKiZ) lehnen wir diesen Entwurf nachdrücklich ab. Es darf nicht sein, dass präventive und konservierende Leistungen mittels Fallpauschalen budgetiert werden. Insbesondere durch die Prävention der Frühuntersuchungen und konservierende Maßnahmen wie Kariesbehandlungen im Kindesalter können spätere umfangreiche Therapien verhindert werden. Eine Wiedereinführung der Budgetierung wird unweigerlich hohe Folgekosten in der Zukunft verursachen.

Die Finanzstabilisierung im Gesundheitswesen darf nicht zu Lasten der Mundgesundheit von Kindern und Jugendlichen gehen!

Lesen Sie hier die ausführliche Stellungnahme der DGKiZ und des BuKiZ, der wir nachdrücklich zustimmen.

Erfahren Sie mehr über die Kinderzahnheilkunde in unserer Praxis – und warum Vorsorge vom ersten Milchzahn an so wichtig ist.